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Einfuhr von Katzen aus der
Russischen Föderation (Anhang
II; Teil C:
1.
Katzen müssen gechipt sein,
2.
Impfausweis und Tollwutimpfung haben
3.
Formular der Gesundheitsbescheinigung für die nicht gewerbliche
Verbringung von
Heimtieren aus Drittländern (K(2004) 4421)
Ab 3. Juli 2004 gelten
für Katzen neue Regelungen, die innerhalb der EU grenzüberschreitend
verbracht werden.
Übergangsregelungen
besagen, dass alte Pässe weiter verwendet werden dürfen, wenn sie:
- vor dem 3.7.2004 ausgestellt wurden
- noch gültig sind (in Bezug auf Impfschutz)
- den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises genügen
(hinsichtlich Angaben zum Tier, Mikrochip, Besitzer)
Sonderregelungen gelten
für Irland, das Vereinte Königreich
( http://www.defra.gov.uk/news/2004/040406b.htm
,
http://www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm)
und Schweden ( www.sjv.se/net/SJV/Home)
Quelle: DTÄBl. Mai 2004/52
hier
die Schweiz
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